Rechtsprechung
AG Hannover, 05.09.2016 - 520 C 3278/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Selbstschuldnerische Bürgschaft als Bauhandwerkersicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Selbstschuldnerische Bürgschaft ist taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a Abs. 2 BGB!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbstschuldnerische Bürgschaft ist taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a Abs. 2 BGB! (IBR 2016, 695)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 12.03.2015 - 10 U 1598/14
Rechtsfolgen der rügelosen Verlängerung der Frist zur Stellung einer Sicherheit …
Auszug aus AG Hannover, 05.09.2016 - 520 C 3278/16
Auch aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Dresden vom 12.03.2015 (Az. 10 U 1598/14). - OLG Oldenburg, 10.06.1998 - 2 U 74/98
Anspruch auf rechtliches Gehör; Unwirksamkeit einer Bürgschaft; Verbesserung der …
Auszug aus AG Hannover, 05.09.2016 - 520 C 3278/16
c) Anders als die Klägerin ausweislich ihres Hinweises auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 10.06.1998 (Az. 2 U 74/98) sowie die Fundstelle bei Palandt/Sprau, BGB 75. Aufl. 2016, § 648a Rn. 4 offensichtlich meint, ist die Stellung einer Sicherheit zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin vorliegend nicht individualvertraglich vereinbart worden, sondern die Klägerin hat die Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 BGB verlangt, weshalb die Beklagte ausdrücklich eine solche Sicherheit nach § 648a BGB übernommen hat: Dann kann aber - wie ausgeführt - gemäß § 648a Abs. 7 BGB die Voraussetzung der Zahlung gemäß § 648a Abs. 2 S. 2 BGB nicht abbedungen werden.